Freiwillige Selbstkontrolle ( FSK )

                                                                                            und

                        Juristenkommission der Spio  ( JK )

Die Unterschiede dieser beiden Prüfinstanzen sind gravierend. Die FSK prüft z. b. Filme nur nach ihren Grundsätzen, die JK nach dem § 131 StGB. Deswegen ist die JK die bessere Alternative, besonders für Horrorfilme, da sie bedeutend weniger Schnittauflagen verlangt.Lehnt die FSK die Kennzeichnung Keine Jugendfreigabe ab. So bleibt den Anbieter die Möglichkeit zweier weiterer Prüfsiegel. Dies sind SPIO-JK strafrechtlich unbedenklich und SPIO-JK - keine schwere jugendgefährdung. Bei der Prüfung untersucht eine Kommission aus drei Juristen ( JK ), ob der zu begutachtende Film gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder des Jugendschutzgesetzes verstößt. Bekommt er dann die Einstufung keine schwere Jugendgefährdung darf er weiterhin öffentlich gehandelt werden. Anders als zur FSK Freigabe können diese Filme indiziert werden. Wird der Film dagegen als strafrechtlich unbedenklich eingestuft, besteht für ihn automatisch ein Vertriebs- und Wettbewerbsverbot, und wird wahrscheinlich früher oder später beschlagnahmt. Der Anbieter kann durch die Prüfung allerdings nicht mehr strafrechlich verantwortlich gemacht werden. Heutzutage ist es mehr oder weniger üblich, dass beispielsweise von Horrorfilmen und harten Actionfilmen zwei Versionen in den Handel gebracht werden, eine meißt stark gekürzte FSK ab 18 Fassung, die nicht indiziert werden darf, und eine gänzlich oder zumindest weitgehend ungeschnittene SPIO/JK Fassung, bei der eine indizierung oder beschlagnahme vorprogrammiert ist, wie die jüngsten Fälle zeigen. Aber leider ist es auch heute noch so das die meißten  Filmanbieter, ihre Filme der FSK vorlegen. Trotz ihrer strengen Grundsätze, kommt es leider trotzdem vor, das einige Amtsgerichte immer noch verstöße gegen den  § 131 StGB finden, obwohl von der FSK freigegeben, z. b. Fröhliche Weihnacht, Zombie 2, Freitag der 13. - Das letzte Kapitel und Slaughterhouse, das liegt aber meiner Meinung nach  an der persönlichen Abneigung  der Richter gegenüber Horrorfilmen. Die FSK verweigert des öfteren die Freigabe, dann heißt es für den Filmanbieter schneiden und nochmals vorlegen. Es ist schon vorgekommen das die FSK erst die 3. oder 4. geschnittene Fassung den Stempel nicht freigegeben unter 18 Jahren erteilte. Die JK ist da weit aus liberaler. Der Filmanbieter VPS hat den Film Kettensägen Massaker der JK nochmals zur Prüfung vorgelegt. Die JK verneinte den Tatbestand des § 131, und gab den Film, unter dem neuen Titel Blutgericht in Texas wieder frei. ( keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche ). Trotzdem bleibt natürlich die alte Fassung weiterhin verboten. Durch die eigenen Grundsätze der FSK kommen auch Filme unters Messer, die eigentlich harmlos sind. Eine Vorlagepflicht bei der FSK besteht jedoch nicht. Videofilme, die nicht vorgelegt wurden, behandelt der Gesetzgeber wie Filme, für die keine Jugendfreigabe erteilt wurde. Inzwischen jedoch werden weit mehr als 90 % aller Filme der FSK vorgelegt. Dies geschieht aus drei Gründen:

Die Filmverleiher und besonders die Videoanbieter sind aus Imagegründen stark daran intressiert.

Das Risiko, Filme ungeprüft auf den Markt zubringen, ist ungemein hoch: Es droht die staatsanwaltschaftliche Beschlagnahmung.

Im Regelfall versucht jeder Anbieter, eine möglichst jugendfreie Fassung zu veröffentlichen, um die Verwertungschancen des Films zu erhöhen.

So erklärt es sich auch, das nicht nur die FSK Schnittauflagen erteilt, sondern selbst viele Anbieter selbst Schnitte vornehmen, um eine Jugendfreigabe zu erhalten. Und die Anbieter nehmen die FSK - Vorgaben für eine Jugendfreigabe, beispielsweise ab 16 Jahren, aus kommerziellen Gründen lieber in Kauf, statt ein Film ungeschnitten ab 18 Jahren zu veröffentlichen. Einen 18er Film nach Prüfung ohne die vorgeschriebenen Schnitte auf den Markt zu bringen, ist zunächst legal, wird aber wahrscheinlich rechtliche Konsequenzen haben. So geschehen beim Tanz der Teufel. Die Originalfassung wurde vom Staatsanwalt beschlagnahmt. Die Filmfirma VCL wollte den Film später, mit FSK Freigabe neu auf den Markt bringen. Erst bei der 3. geschnittenen Fassung wollten die FSK Prüfer eine Freigabe > nicht freigegeben unter 18 Jahren > erteilen. Auch diese Fassung wurde von der Staatsanwaltschaft München eingezogen. Erst beim gang zum Bundesverfassungsgericht bekam die Firma Recht, so steht nun seit einigen Jahren Tanz der Teufel, in der ca. 44 sek. geschnittenen Fassung,  wieder in den Videotheken. Fragt sich bloß wie lange, bis das Amtsgericht Tiergarten, das anscheinend einen neuen Weltrekord im verbieten von Filmen aufstellen will, das selbst Propagandaminister Joseph Göbbels neidisch wird, mit der fadenscheinigen Begründung der Inhaltsgleichheit, der weiterhin verbotenen ungeschnittenen Fassung, ihn wieder beschlagnahmt. Um ihren Filmen dieses Schicksal zu ersparen, lassen  sich viele Anbieter auf die unumgänglichen Schnitte ein. Auch wenn nur noch ein unverständlicher Torso überbleibt. Es sind ja nicht nur Kürzungen, von Sekunden, sonder oft von mehreren Minuten.  Zum Beispiel sei genannt der Film Hellbound - Hellraiser II, in der Szene wo Julia wiedergeboren wird, ist der Schnitt 6 Minuten lang. Und das nonstop, wenn man alle Kürzungen des Films zusammen zählt kommt man auf ca. 12 min. Dieser übertriebene Jugendschutz ist nicht mehr nach vollziehbar, dann müßte man ja behaupten unsere Nachbarländer vernachlässigen ihre Jugend. Selbst Filme die  hier verboten sind, also selbst erwachsenen Bürgern nicht zugänglich sein dürfen, laufen dort im Fernsehen !!. Wenn man den Jugendschutz europaweit vergleicht, ist Großbritannien mit am strengsten, aber selbst da liegen noch Welten zwischen dem in Deutschland. Am liberalsten ist Holland, ab 16 Jahren ist dort alles erlaubt. Somit wird also weiterhin ein Teil der Bevölkerung kriminalisiert, weil es sich seine Filme aus dem Ausland beschaffen muß. Aber die Deutschen haben ja ihren tollen Jugendschutz, bloß das das im Ausland zunehmend auf Unverständnis stößt das merken die Zensoren nicht, oder sie sind so überheblich und wollen das nicht merken. 

Die FSK wurde im Jahre 1949 gegründet, im diesem Jahr wurden auch die Grundsätze ins leben gerufen. Also vor über 50 Jahren, und die gelten auch heute noch. Bei der FSK führt ein ständiger Vertreter der Länder den Vorsitz. Im Arbeitsausschuss, also die die Filme kennzeichnen, sitzen ständig andere Prüfer, die zum teil aus den Bereichen der Kirche kommen. Wie können also Vertreter der Kirche Filme beurteilen? Auch hat sich die Gesellschaft in den letzten 50 Jahren auch verändert, und trotzdem gelten immer noch die gleichen Grundsätze. Unverständlich ist auch das einige Filme keine Freigabe bekommen, oder nur mit Schnittauflagen. Also nachdem Motto, du schneidest den Film, oder du kriegst keine Freigabe. Hier greift wieder die Zensur, die ja angeblich nicht statt findet. Deshalb ist die FSK auch für die unzähligen Verstümmelungen von Horror und Actionfilmen verantwortlich. 

Freddy der Gekürzte

Was nach einer FSK Prüfung passieren kann, hier mal ein Beispiel:

`` Das Spiel mit dem Absurden und das Groteske, das dieses Filmgenre auszeichnet ´´ kamen die Prüfer überein, `` prägt auch in diesen Streifen, der sich durchaus in die Tradition gängiger Horrorfilme einreiht. ´´ Die Story wurde für `` überwiegend phantastisch ´´ befunden und erhielt trotz des Widerspruchs einer Minderheit des Ausschusses die Freigabe ab 16 Jahren - unter Auflage dreier Schnitte:

1. Bei der Tötung von Joey Entfernung der Bilder, mit denen Freddys mit  Rasierklingen geschmückte Hand in dessen Bauch eindringt.

2. Als Freddy den Pizzabelag verspeist, der Ricks Kopf darstellt, Entfernung der Bilder, mit denen der Kopf aufgespießt wird, sowie der Einstellung, bei der  der schreiende Kopf auf Freddys hochgehaltenen Rasierklingenfingern ist.

3. Bei der Verwandlung von Debby in eine Kakerlake, Entfernung der Darstellungen ( zweimal ) , bei der ihre gebrochenen und aufgeplatzten Ellenbogen zu sehen sind.

Trotz der Bemühungen des Filmverleihers, für die auch ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, gelang es nicht, den Film für die Altersgruppe ab 16 auch  ohne die drei Schnitte freizubekommen. Nur die erste Schnittauflage nahm der  Hauptausschuß zurück.

Die anderen beiden blieben. Auf Antrag des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, ist der Film dann in einer Appellationssetzung hochgestuft worden und ist trotz Schnittauflagen nun freigegeben ab 18 Jahren.  Er könnte somit rein theoretisch trotz der Schnitte, die bei der Kinoauswertung noch für die Jugendfreigabe ausreichend waren, nach einer Videoveröffentlichung  indiziert werden. Was dann auch am 31.08.1990 eintrat.

Hier mal ein Beispiel beim Videofilm Nightmare on Elm Street 4, wie Absurd die deutsche Freigabe Praxis funktioniert.

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                     Spitzenorganisation der Filmwirtschaft

Die SPIO ist ein Dachverband der deutschen Filmwirtschaft, dem derzeit 16 Berufsverbände aus Film-, Fernseh- und Videobranche angehören. Erstmals wurde die SPIO 1923 gegründet, ging 1933 aber in die Reichsfilmkammer auf. 1950 wurde die SPIO neu gegründet. Insgesamt hat die SPIO über 1100 Mitgliedsfirmen. Sie stellt eine Interessenvertretung der gesamten Branche dar und äußert sich dementsprechend auch zu Fragen die von ökonomischen, politischen und vor allem rechtlichen Interesse sind. Die SPIO führt ein Titelregister zur Registrierung von Urheberrechten an Filmtiteln, erfasst alle verfügbaren Daten der deutschen Filmwirtschaft, wertet diese aus und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mitglieder der SPIO können Filme die von der FSK keine Freigabe bekommen haben einer Juristenkommission vorlegen, die diese Filme dann auf Verstöße gegen geltendes Recht prüft.